Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,5806
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER (https://dejure.org/2007,5806)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER (https://dejure.org/2007,5806)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Februar 2007 - L 10 B 35/06 KA ER (https://dejure.org/2007,5806)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,5806) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Veröffentlichung eines Arzneimittels auf einer im Internet zugänglichen Me-Too-Liste; Verletzung des Rechts auf einen von rechtswidrigen öffentlich-rechtlichen Maßnahmen unverzerrten Wettbewerbs; Kompetenz für die Nutzenbewertung neuer Arzneimittel; ...

  • online-und-recht.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (17)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2006 - L 10 B 14/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06
    Andererseits müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (BVerfG NJW 1997, 479, 480; NVwZ-RR 2001, 694 bis 695; Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER -).

    Muss bei einer Zweigniederlassung grundsätzlich auf die wirtschaftliche Situation der "Hauptniederlassung" abgestellt werden (hierzu Senatsbeschluss 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER -), gilt dies für die Antragstellerin nicht.

    Somit stellt § 84 Abs. 1 SGB V eine ausreichende Rechtsgrundlage für die zur Umsetzung der hier getroffenen Arzneimittelvereinbarung dienenden Maßnahmen der Antragsgegnerin zu 1) dar (vgl. auch Beschluss des LSG NRW vom 27.06.2006 - L 11 B 31/06 KA ER - sowie Senatsbeschlüsse vom 09.08.2006 - L 10 B 6/06 KA ER - und 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER -).

    Für die interessierten Kreise ist die Einstufung ausreichend transparent (so auch LSG NRW vom 27.06.2006 - L 11 B 31/06 KA ER - Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.08.2006 - L 10 B 6/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06
    Somit stellt § 84 Abs. 1 SGB V eine ausreichende Rechtsgrundlage für die zur Umsetzung der hier getroffenen Arzneimittelvereinbarung dienenden Maßnahmen der Antragsgegnerin zu 1) dar (vgl. auch Beschluss des LSG NRW vom 27.06.2006 - L 11 B 31/06 KA ER - sowie Senatsbeschlüsse vom 09.08.2006 - L 10 B 6/06 KA ER - und 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER -).

    Hierzu rechnet auch die Me-Too-Liste, mittels der zwar auf ein bestimmtes Verordnungsverhalten hingewirkt werden soll (§ 1 der Vereinbarung), die Therapieverantwortung letztendlich dennoch beim Vertragsarzt verbleibt (Senatsbeschluss vom 09.08.2006 - L 10 B 6/06 KA ER -), ihr mithin keinerlei Regelungscharakter beizumessen ist.

    Im Beschluss vom 09.08.2006 - L 10 B 6/06 KA ER - hat sich der Senat ausführlich mit der Frage beschäftigt, ob und inwieweit die Me-Too-Liste bzw. das damit zusammenhängende Regelwerk in die Therapieverantwortung des Arztes eingreift.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2006 - L 11 B 31/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06
    Somit stellt § 84 Abs. 1 SGB V eine ausreichende Rechtsgrundlage für die zur Umsetzung der hier getroffenen Arzneimittelvereinbarung dienenden Maßnahmen der Antragsgegnerin zu 1) dar (vgl. auch Beschluss des LSG NRW vom 27.06.2006 - L 11 B 31/06 KA ER - sowie Senatsbeschlüsse vom 09.08.2006 - L 10 B 6/06 KA ER - und 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER -).

    Für die interessierten Kreise ist die Einstufung ausreichend transparent (so auch LSG NRW vom 27.06.2006 - L 11 B 31/06 KA ER - Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER -).

  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06
    Die finanziellen Stabilität der GKV ist ein Gemeinwohlbelang von hohem Rang (BVerfGE 68, 193, 218; 82, 201, 230).
  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06
    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Senatsbeschluss vom 04.09.2006 - L 10 B 2/06 KA ER -), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfGE 93, 1 ff).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06
    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Senatsbeschluss vom 04.09.2006 - L 10 B 2/06 KA ER -), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfGE 93, 1 ff).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 940/94

    Gehaltspfändung - Zusammenrechnungsbeschluß nach § 850 e Nr. 2 a ZPO

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06
    Andererseits müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (BVerfG NJW 1997, 479, 480; NVwZ-RR 2001, 694 bis 695; Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER -).
  • BVerfG, 04.07.2001 - 1 BvR 165/01

    Zur Auslagenerstattung bei Beseitigung des angegriffenen Aktes durch die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06
    Andererseits müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (BVerfG NJW 1997, 479, 480; NVwZ-RR 2001, 694 bis 695; Senatsbeschluss vom 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.09.2006 - L 10 B 2/06

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06
    Droht dem Antragsteller bei Versagung des einstweiligen Rechtsschutzes eine erhebliche, über Randbereiche hinausgehende Verletzung in seinen Rechten, die durch eine Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigt werden kann, so ist - erforderlichenfalls unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Anspruchs - einstweiliger Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 - Senatsbeschluss vom 04.09.2006 - L 10 B 2/06 KA ER -), es sei denn, dass ausnahmsweise überwiegende, besonders gewichtige Gründe entgegenstehen (BVerfGE 93, 1 ff).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2004 - L 10 B 6/04

    Zulassung eines Facharztes für Allgemeinmedizin zum Modellvorhaben

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2007 - L 10 B 35/06
    Zwar hat der Senat im Beschluss vom 09.07.2004 - L 10 B 6/04 KA ER - (GesR 2004, 418, 420) deutlich gemacht, dass er angesichts des 6. SGG-ÄndG nicht mehr in vollem Umfang an den zuvor aufgestellten hohen Anforderungen an den Anordnungsgrund festhält und es nunmehr ausreicht, wenn wesentliche Nachteile glaubhaft gemacht werden.
  • BSG, 31.05.2006 - B 6 KA 13/05 R

    Gemeinsamer Bundesausschuss

  • BSG, 02.11.2005 - B 6 KA 63/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Wirtschaftlichkeitsprüfung der

  • BSG, 24.11.2004 - B 3 KR 23/04 R

    Arzneimittelhersteller - Inanspruchnahme von gerichtlichen Rechtsschutz gegen

  • BSG, 09.12.1997 - 1 RK 23/95

    Mehraufwendungen für Diät- oder Krankenkost

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2006 - L 10 B 21/06

    Vertragsarztangelegenheiten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2002 - L 10 B 12/02

    Bewertung ärztlicher Untersuchungsmethoden und Behandlungsmethoden; Anerkennung

  • SG München, 18.05.2006 - S 47 KR 444/06

    Verpflichtung zur Entfernung von vertriebenen Präparaten Ebastel und Beofenac von

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2007 - L 10 B 11/07

    Vertragsarztangelegenheiten

    Andererseits müssen die Gerichte unter Umständen wegen der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit Rechtsfragen nicht vertiefend behandeln und ihre Entscheidung maßgeblich auf der Grundlage einer Interessenabwägung treffen können (BVerfG NJW 1997, 479, 480; Senatsbeschlüsse vom 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER - und 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER - ).

    Dass eine solche Konstellation schwerlich einen "wesentlichen Nachteil" im Sinn des § 86 b Abs. 2 SGG jedenfalls dann darstellt, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache - wie hier - nicht überwiegend wahrscheinlich ist, drängt sich auf (vgl. Senatsbeschluss vom 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER -).

    Soweit das SG darauf verweist, etwaige finanzielle Nachteile könnten ggf. durch Sekundäransprüche kompensiert werden, ist hieran festzuhalten (hierzu Senatsbeschluss vom 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER -).

    Entsprechendes gilt für die Ausführungen des Senats im Beschluss vom 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER -.

    Somit stellt § 84 Abs. 1 SGB V eine ausreichende Rechtsgrundlage für die zur Umsetzung der hier getroffenen Arzneimittelvereinbarung dienenden Maßnahmen der Antragsgegnerin dar (vgl. auch Beschluss des LSG NRW vom 27.06.2006 - L 11 B 31/06 KA ER - Senatsbeschlüsse vom 09.08.2006 - L 10 B 6/06 KA ER -, 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER - und 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER -).

    Hoheitsträger sind zu vergleichenden Äußerungen nur befugt, wenn diese zutreffen (BVerfGE 40, 287, 293; BSG vom 24.11.2004 - B 3 KR 23/04 R -, Senatsbeschluss vom 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2010 - L 11 KA 60/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Maßstab für die Eingriffsintensität sind vielfach die wirtschaftlichen Folgen in Bezug auf das geschützte Rechtsgut (vgl. Senat, Beschlüsse vom 06.09.2010 - L 11 KA 3/10 B ER - und 27.05.2008 - L 11 B 6/08 KR ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23.11.2007 - L 10 B 11/07 KA ER -, 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER -, 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.11.2009 - L 11 KR 3727/09 ER-B - LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.12.2007 - L 5 ER 289/07 KR - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.12.2007 - L 5 ER 289/07 KR -).

    Dass eine solche Konstellation schwerlich einen "wesentlichen Nachteil" im Sinn des § 86b Abs. 2 SGG jedenfalls dann darstellt, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache - wie hier - nicht überwiegend wahrscheinlich ist, drängt sich auf (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER -).

    Das hängt von einer Vielzahl von nur schwerlich prognostizierbaren Umständen ab (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER -).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2010 - L 11 KA 54/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Maßstab für die Eingriffsintensität sind vielfach die wirtschaftlichen Folgen in Bezug auf das geschützte Rechtsgut (vgl. Senat, Beschlüsse vom 06.09.2010 - L 11 KA 3/10 B ER - und 27.05.2008 - L 11 B 6/08 KR ER - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 23.11.2007 - L 10 B 11/07 KA ER -, 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER -, 15.11.2006 - L 10 B 14/06 KA ER - LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.11.2009 - L 11 KR 3727/09 ER-B - LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 13.12.2007 - L 5 ER 289/07 KR - LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 13.12.2007 - L 5 ER 289/07 KR -).

    Dass eine solche Konstellation schwerlich einen "wesentlichen Nachteil" im Sinn des § 86b Abs. 2 SGG jedenfalls dann darstellt, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache - wie hier - nicht überwiegend wahrscheinlich ist, drängt sich auf (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER -).

    Das hängt von einer Vielzahl von nur schwerlich prognostizierbaren Umständen ab (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.02.2007 - L 10 B 35/06 KA ER -).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht